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rechtliche Vorabinformationen

Rechtliche Voraussetzung für den Einbau von Autogasantrieben im Allgemeinen und unserer Anlagen im Besonderen ist Folgendes:

 

-   Der Verbau von Autogasanlagen in einer Werkstatt ist nur zulässig, wenn ein Mitarbeiter der Werkstatt (möglichst der/ein Meister) eine gültige GAP (Gasanlagen-Prüfung) vorweisen kann.
-   Um das notwendige Abgasgutachten unterschreiben zu können, muss ein Meister in der verbauenden Werkstatt eine gültige GSP (Gassystem-Prüfung) vorweisen können.