Rechtliche Voraussetzung für den Einbau von Autogasantrieben im Allgemeinen und unserer Anlagen im Besonderen ist Folgendes:
| - | Der Verbau von Autogasanlagen in einer Werkstatt ist nur zulässig, wenn ein Mitarbeiter der Werkstatt (möglichst der/ein Meister) eine gültige GAP (Gasanlagen-Prüfung) vorweisen kann. | |
| - | Um das notwendige Abgasgutachten unterschreiben zu können, muss ein Meister in der verbauenden Werkstatt eine gültige GSP (Gassystem-Prüfung) vorweisen können. |
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